§ 128a Wiener Bauordnung
Bauwerksbuch Wien erstellen — von der Begehung bis zur Einmeldung bei der Stadt Wien
Die Software, mit der Sie das Bauwerksbuch nach § 128a Wiener Bauordnung erstellen und danach verwalten. Befund, Einstufung, Frist und Nachweis an einem Ort.
Frist für bestehende Gebäude bis Baujahr 1919: 31.12.2027 · bis Baujahr 1945: 31.12.2030.
Objektcheck starten →- BetreiberN&T Digital GmbH i. G., Wien
- Server in DeutschlandDaten bleiben in der EU, TLS-verschlüsselt
- Keine KI · kein TrackingIhre Daten werden nicht ausgewertet
- Made in AustriaEntwickelt in Österreich
Auch verfügbar: die Objektsicherheitsprüfung, auf Wunsch in derselben Akte. Zur Objektsicherheit →
So entsteht Ihr Bauwerksbuch
Von der Vor-Ort-Begehung nach § 128a WBO bis zur fertigen Akte — alles in einem Werkzeug, ohne Nacharbeit zu Hause.
Begehung nach § 128a WBO direkt mit dem Tool, Bauteil für Bauteil nach Checkliste — die Fotos entstehen gleich vor Ort.
Jedes Foto wird direkt dem Bauteil zugeordnet und beschriftet.
Aus den Befunden entsteht die Mängelliste, die Begehung ist abgeschlossen — keine Nachbearbeitung zu Hause.
Das Bauwerksbuch entsteht im Editor, mit Vorlagen für klassische Wiener Zinshäuser.
Bestehende Pläne, Bescheide und Unterlagen dazuladen.
Alles läuft zu einer Akte zusammen, bereit zur Einmeldung bei der Stadt Wien.
Erstellt und dann liegengelassen — so wird das oft gehandhabt
Das Bauwerksbuch wird angelegt, abgelegt und beim nächsten Anlass gesucht.
Was passiert?
Die festgestellten Zustände altern, die Fristen laufen weiter, und die Behebung von Gebrechen ist nirgendwo dokumentiert.
Die Folge
Bei der nächsten Prüfung beginnt die Arbeit deshalb nicht dort, wo die letzte aufgehört hat, sondern von vorne.
Rund 57.000 Wiener Gebäude — bis 2027 bzw. 2030 zu dokumentieren.
Das Fristenmodell A–D
Beim Bauwerksbuch sind die Kategorien vorgeschrieben. Wir führen sie so, dass daraus eine Akte wird.
Der Bauteil wird besichtigt und beschrieben. Zerstörungsfrei, nach Checkliste.
Der Zustand wird eingestuft, A bis D.
Sie läuft ab dem Datum der Erstellung des Begehungsprotokolls, je nach Zustandskategorie.
Die Hausverwaltung veranlasst die Gebrechensbehebung.
Am Ende steht eine nachvollziehbare Akte.
Bei der nächsten Begehung wird der Bauteil neu eingestuft. Erst damit ändert sich die Zustandskategorie, und die Frist beginnt von Neuem.
Dieselbe Systematik gilt für die Objektsicherheitsprüfung, wo die Einstufung freiwillig ist. Wer beides führt, führt es gleich.
Was das Ticketsystem bringt
Der Nachweis entsteht im Arbeiten, nicht im Nachtragen.
Aus dem Befund wird ein Auftrag
Mit Foto und Fundstelle, ohne Abtippen.
Jeder sieht nur das Seine
Der Installateur sieht Installationsaufträge, nicht den ganzen Bestand.
Erledigung in derselben Akte
Wer was wann gemacht hat, steht dort, wo auch die Frist steht.
Nachfragen entfallen
Der Stand ist einsehbar, statt erfragt zu werden.
Der Nachweis entsteht nebenbei
Am Ende steht eine Akte, die auch Jahre später trägt.
Alle Objekte auf einen Blick
Offene Mängel gesammelt über den ganzen Bestand — statt Haus für Haus zu suchen.
Preise
Alle Beträge netto, zuzüglich Umsatzsteuer.
Für Ersteller
Einzelnes Bauwerksbuch
netto, einmalig je Bauwerksbuch
- Befund vor Ort nach Checkliste, mit Fotos
- Einstufung nach dem Fristenmodell A–D
- Fertiges Bauwerksbuch als PDF – Weitergabe manuell
- Kein Ticketsystem
- Kein Handwerkerverzeichnis
- Keine laufende Verwaltung & Fristenübersicht
Für Hausverwaltungen
Bauwerksbuch
je Objekt und Monat, laufend
- Objektbegehung nach § 128a WBO
- Bauwerksbuch-Editor nach § 128a WBO
- Ticketsystem für Gebrechen und Erledigungen
- Handwerkerverzeichnis
- Fristen je Objekt auf einen Blick
Für Hausverwaltungen
Verwaltungstool
je Objekt und Monat, laufend
- Bauwerksbuch nach § 128a WBO erstellen und führen
- Objektsicherheit in derselben Akte
- Ticketsystem für Gebrechen und Erledigungen
- Handwerkerverzeichnis
Preisrechner · Bauwerksbuch
Was kostet mein Portfolio?
Schieben Sie auf Ihre Anzahl Objekte — der Staffelrabatt greift automatisch.
pro Monat · netto
20 × 13 € je Objekt
netto, zzgl. 20 % USt.
Einmalig: Einpflegen der Stammdaten durch uns, 45 € je Objekt — die Stammdaten können auch selbst eingepflegt werden.
Sie erstellen selbst?
Wer Bauwerksbücher nach § 128a WBO selbst erstellt, braucht kein Abonnement über einen Bestand. Die Software ist je Gebäude erhältlich.
Was Sie damit haben
- Befund vor Ort erfassen, nach Checkliste, mit Fotos
- Einstufung nach dem Fristenmodell A–D
- Das fertige Bauwerksbuch geht an die Hausverwaltung
- Der Zugang hängt am Objekt, nicht an der Person
Preis und Löschung
50 € netto je Bauwerksbuch. Die Objektsicherheitsprüfung kostet 60 € netto je Gebäudeprüfung, weil sie mehr Bauteile umfasst und sich in kürzeren Abständen wiederholt.
Vier Wochen nach Abschluss werden die Daten des Objekts in der Plattform gelöscht. Was bleibt, ist das fertige Ergebnis bei Ihnen und bei Ihrem Auftraggeber.
Hat Ihr Auftraggeber bereits ein Abonnement, zahlen Sie nichts.
Wo steht Ihr Bestand?
Ein paar Fragen, zwei Minuten. Sie bekommen eine Einschätzung und den nächsten Schritt — auch dann, wenn Sie ihn ohne uns gehen. Ihre Antworten bleiben anonym.
Häufige Fragen
Was uns am häufigsten gefragt wird.
Bis wann muss ich ein Bauwerksbuch erstellen lassen?
Für bestehende Gebäude bis Baujahr 1919 endet die Frist am 31.12.2027, für Gebäude bis Baujahr 1945 am 31.12.2030. Für Neu-, Zu- und Umbauten mit Baubewilligung gilt die Pflicht bereits seit 2014 mit der Fertigstellungsanzeige.
Wer darf ein Bauwerksbuch erstellen?
Ziviltechnikerinnen und Ziviltechniker, gerichtlich beeidete Sachverständige für das einschlägige Fachgebiet sowie nach den Berufsvorschriften Berechtigte, etwa Baumeisterinnen und Baumeister. Die erstellende Person muss von Bauwerber, Bauführer und Eigentümer verschieden sein.
Erstellen Sie selbst?
Nein. Wir betreiben die Software. Erstellt wird von einer befugten Person Ihrer Wahl.
Welche Gebäude sind ausgenommen?
Kleingartenhäuser, Kleingartenwohnhäuser und Gebäude mit einer bebauten Fläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern.
Muss das Bauwerksbuch registriert werden?
Ja, es ist bei der Behörde zu registrieren. Das Bauwerksbuch selbst wird dabei nicht hochgeladen.
Wir haben schon ein Bauwerksbuch. Können wir das übernehmen?
Ja. Bestehende Befunde und Fristen werden in die Akte übernommen. Den Aufwand für die Übernahme stimmen wir vorab individuell mit Ihnen ab.
Ersetzt das unsere Verwaltungssoftware?
Nein. Ihre Verwaltungssoftware rechnet ab und verwaltet Verträge. Wir führen Befunde, Fristen und Nachweise.
Wo liegen unsere Daten?
Auf Servern in Deutschland (EU). Die Übertragung erfolgt TLS-verschlüsselt, eine KI-Auswertung oder ein Tracking findet nicht statt. Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellen wir auf Anfrage bereit.
Was passiert, wenn wir aufhören wollen?
Sie können Ihre Daten jederzeit vollständig ausleiten — Bauwerksbücher und Protokolle als PDF, Objekt- und Inspektionslisten als Excel, alle Fotos als ZIP-Archiv. Ihre Inhalte gehören Ihnen, es besteht keine Bindung.
Der nächste Schritt
Legen Sie ein Gebäude an und gehen Sie eine Prüfung damit durch. Oder lassen Sie sich das Werkzeug an einem Ihrer Objekte zeigen — eine halbe Stunde genügt, um zu sehen, wie Befund, Einstufung und Frist zusammenlaufen.
Danke!
Wir melden uns und bestätigen Ihren Wunschtermin per E-Mail.
